Im Namen der Fürsorge wurden im 20. Jahrhundert in der Schweiz Menschen ohne Gerichtsurteil in Erziehungsheimen, Arbeits- oder Strafanstalten zwangsinterniert. Erst 1981 rückten die letzten Kantone unter dem Druck der Europäischen Menschenrechtskonvention von den «administrativen Versor- gungen» ab. Der Bund hat die Geschichte aufgearbeitet und macht vom 2. bis 7. April in St. Gallen mit einem Ausstellungspavillon halt. Im Palace zeigen Lukas Gschwend, Professor für Rechtsgeschichte und Gisela Hauss, Professorin für Soziale Arbeit, Beispiele solcher Zwangsmassnahmen und erklären, wie sie mit den rechtsstaatlichen Prinzipien im Widerspruch standen. Moderation: Hanspeter Spörri (Journalist).
Um 19 Uhr Kurzführung durch den Ausstellungspavillon beim Brunnen in der Marktgasse. In Zusammenarbeit mit der Unabhängigen Expertenkommission des Bundes zur Aufarbeitung der administrativen Versorgungen.