Am 25. November wird darüber abgestimmt, ob es den Sozialversicherungen künftig erlaubt sein soll, mithilfe von Privatdetektiv_innen angebliche Versicherungsbetrügereien aufzudecken. Die Änderung hat es in sich: So wären neu Bild- und Tonaufnahmen und Standortaufzeichnungen von verdächtigen Personen möglich. Gemäss dem Bundesrat soll die Vorlage «Willkür verhindern» und die «Rechte der Betroffenen schützen». Für die Gegner_innen ist genau das Gegenteil der Fall. Bedeutet die Änderung nicht vielmehr eine Einschränkung der Privatsphäre und stellt Personen, die auf sozialstaatliche Unterstützungsleistungen angewiesen sind unter Generalverdacht? Was würde eine Annahme für Betroffene und den Rechtsstaat bedeuten? An der Matinée in Zusammenarbeit mit der Kriso St.Gallen werden genau diese Fragen diskutiert.
Sonntag, 11. November
Erfreuliche Universität
Matinée: Sozialdetektive
Tür 10:45
Beginn 11:00
Kollekte